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jclstefan Offline

PIX - Bandmitglied

Beiträge: 678

11.05.2006 16:17
Burkas stoßen europaweit auf Vorbehalte Antworten

(epd) - Der vorläufige Schulausschluss von zwei völlig verschleierten muslimischen Schülerinnen in Bonn hat die Diskussion über islamische Bekleidung in Deutschland neu entfacht. Die beiden Schülerinnen waren mit einem Nikab - einem langen Gesichtsschleier mit schmalem Sehschlitz - zum Unterricht erschienen. Während ein Kopftuch bei Schülerinnen erlaubt ist, stellen der Nikab oder eine Burka - wie die afghanische oder pakistanische Variante der kompletten Verhüllung mit einem Netz vor den Augen heißt - die Schulen vor Probleme. Wie viel Verschleierung in Schuleinrichtungen akzeptiert wird, ist in Europa sehr unterschiedlich.

In Frankreich sind deutlich sichtbare religiöse Symbole an öffentlichen Schulen allgemein verboten. Dazu zählen nicht nur der Nikab oder die Burka, sondern auch das einfache Kopftuch muslimischer Schülerinnen. Auch männliche Schüler bekommen Ärger mit der Schulleitung, wenn sie mit jüdischen Kippas oder Turbanen der aus Indien stammenden Sikhs zum Unterricht kommen. Große christliche Kreuze fallen ebenso unter das Verbot.

In der Türkei sorgt das Kopftuchverbot an Schulen und Universitäten für andauernden Streit. Obwohl die Kopfbedeckungen weit verbreitet sind, und in den Städten einige Frauen sogar den Nikab tragen, gilt das Verbot weiterhin. Alle politischen Versuche, Musliminnen mit Kopftuch (türkisch: Türban) offiziell ein Studium zu ermöglichen, scheiterten bislang. Auch die Klage einer türkischen Studentin gegen das Verbot vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheiterte.

In Großbritannien sind Kopftücher an Schulen nichts Ungewöhnliches. Jede Schule darf ihre eigenen Bekleidungsregeln erlassen. Als Shabina Begum 2002 mit einem Dschilbab - einem bodenlangen Gewand samt Kopftuch, das nur Gesicht und Hände freilässt - zum Unterricht kam, verstieß sie jedoch gegen die Regeln der Denbigh High School. Das Mädchen wurde nach Hause geschickt.

Im folgenden Rechtsstreit fand Begum prominenten Beistand: Cherie Blair, Staranwältin und Frau des britischen Premierministers vertrat sie bis vor das höchste britische Gericht. Die Lordrichter entschieden jedoch, dass Begum sich an die Bekleidungsregeln der jeweiligen Schule zu halten habe. Die junge Frau lernte zu der Zeit allerdings schon an einer anderen Schule.

In Belgien gibt es keine landesweite Regelung zum islamischen Kopftuch. Zahlreiche Lokalbehörden haben jedoch Verbote an örtlichen Schulen erlassen. Die Stadt Antwerpen verabschiedete im November 2004 ein allgemeines Burka-Verbot. Wenn Frauen mit dem zeltartigen Übergewand in der Öffentlichkeit auftreten, sollen Polizistinnen zunächst ihre Identität feststellen und sie auf das Verbot hinweisen. Erst im Wiederholungsfall sollte laut der Verordnung ein Bußgeld drohen.

Muslimische Schülerinnen in Österreich dürfen mit Kopftuch am Unterricht teilnehmen. Nachdem eine Schule in Linz 2004 einer 13-jährigen Muslimin die Kopfbedeckung untersagen wollte, stellte das Bildungsministerium in Wien klar, dass das Kopftuch als religiös begründete Bekleidungsvorschrift gesetzlich geschützt sei. Der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" ist nach eigenen Angaben bislang kein Fall von Schülerinnen mit Burka oder Nikab bekannt.

voll hart ge .. ich meine in islamische länder dürfen christen nicht mal ne kirche bauen oder ne bible besitzen und die reden hier von menschenrechtsverletzung...
tja der herr möge ihr augen öffnen,,....

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Steh still und achte auf die Wundertaten Gottes!
Hiob 37,14

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